§ 3 Zweck des Vereins



1. Der Verein bezweckt die finan-
zielle und ideelle Unterstützung
von steuerbefreiten Aulendorfer Kindergärten, die wiederum der Bildung und Erziehung von Kindern
im Alter zwischen drei und elf
Jahren dienen.

Der Verein fördert Bildung und
Erziehung durch die Beschaffung
von Mitteln durch Beiträge sowie
Spenden und deren Weiterleitung
an Aulendorfer Kindergärten respektive deren Träger als
steuerbegünstigte Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden

2. Der Satzungszweck wird verwirk- licht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Förderung und Unter- stützung bei der Beschaffung von Mitteln, die der Förderung der Kindergartenkinder dienen und zu deren Anschaffung die Kinder- gartenträger nicht verpflichtet  sind.

3. Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke ver-
wendet werden.
 
AKTUELLES
22.10.2023
31. Aulendorfer Kinder- und Jugendkleider-Basar

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